Zahnzusatzversicherung - Vergleich & Beratung
Finden Sie Ihre Zahnzusatzversicherung ganz einfach, denn unserer unabhängigen Experten haben für Sie den Vergleich gemacht.
- Umfangreicher Vergleich: Zahnzusatzversicherungen für gesetzlich und privat Krankenversicherte.
- Attraktive Tarife: Günstige Preise und vielseitigen Tarife.
- Leistungen: Zahnfüllungen, Zahnersatz, Wurzelbehandlungen, Zahnreinigungung und Kieferorthopädie.
Zahnzusatzversicherungen für alle - gesetzlich oder privat krankenversichert und Ihr Lächeln ist vor den Kosten geschützt.
Auf dieser Seite lesen Sie:
Welche Zahnzusatzversicherung ist die richtige für mich?
Hier finden Sie Ihre Zahnzusatzversicherung ganz einfach, denn unserer unabhängigen Experten haben für Sie den Vergleich gemacht.
Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung?
Die gesetzliche Regelversorgung übernimmt meist nur einen geringen Teil von einer hochwertigen Zahnbehandlung. In manchen Fällen kann das hohe Kosten für Ihre Zähne verursachen. Sehen Sie selbst, was Sie im konkreten Vergleich über unsere Zahnzusatzversicherung einsparen können.
Die Leistungen, die von einer Zahnzusatzversicherung übernommen werden, sind vielseitig, weshalb an dieser Stelle nur einige Beispiele aufgegriffen werden sollen. Durch diese Beispiele wird jedoch schnell deutlich, welche Vorteile eine zusätzliche Versicherung für die Zähne bietet.
Alle genannten Erstattungsraten beschreiben den Durchschnitt und können je nach gewähltem Tarif stark variieren.
0831 / 930 62 440
Unsere Experten erklären Ihnen kostenlos & unverbindlich, worauf Sie achten müssen.
Zahnfüllung | Wann wird sie erforderlich und welche Leistungen erstattet die Kasse?
Eine Füllung wird dann fällig, wenn ein Zahn von Karies befallen ist. Im Volksmund wird von einem "Loch im Zahn" gesprochen. 90 % aller Menschen sind mindestens einmal in Ihrem Leben von Karies betroffen, häufig sogar mehrmals. Fortgeschrittenen Karies behandelt der Zahnarzt mit einer Füllung im entstandenen Loch im Zahn. Diese Füllung besteht aus dunklem Amalgam oder aus einer hellen ästhetischen Kunststoffmischung.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Amalgamfüllung oder für eine Kunststofffüllung, wenn die Frontzähne betroffen sind. Möchte der Patient eine Kunststofffüllung im Bereich der Backenzähne, hat er eine Zuzahlung in Höhe von circa 100 EUR zu leisten. Diese Zusatzkosten werden von den meisten Zahnzusatzversicherungen ohne Selbstbeteiligung zu 100 % erstatten.
Zahnersatz | Was der Begriff bedeutet, welche Kosten erstattet werden
Muss ein Zahn gezogen und anschließend ersetzt werden, entstehen dem Patienten hohe Kosten. Ein Zahn kann durch Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen oder Veneers ausgetauscht werden. Die Behandlung ist abhängig vom Grad der Beschädigung und vom Zustand der umliegenden Zähne.
- Krone 800 EUR (Kosten) 150 EUR (gesetzliche Krankenkasse) 90% (Übernahme Restkosten)
- Brücke 2.000 EUR 350 EUR 90 %
- Implantat 2.500 EUR 350 EUR 90 %
- Prothese 1.500 EUR 350 EUR 80 %
- Veneer 500 EUR 0 EUR 0 % (evtl. bei medizinischer Notwendigkeit 100%)
Zuzahlungen
Die Behandlungsmethoden für Zahnerkrankungen oder Zahnfehlstellungen sind variantenreich.
Eine Füllung für 100 EUR, ein Keramik-Inlay für 800 EUR, eine Krone für bis zu 1.000 EUR, ein herausnehmbares Implantat für circa 2.000 EUR und selbst die professionelle Reinigung kostet schon 50 EUR.
Alle Beträge sind wohlgemerkt die Zuzahlungen, die zusätzlich zur Krankenkassenleistung vom Patienten selbst getragen werden müssen. Dazu kommen weitere Anwendungen wie Wurzelbehandlungen, Kieferorthopädie, Brücken oder ein fester Zahnersatz. Der letzte Fall kann unter Umständen Kosten von über 10.000 EUR hervorrufen.
Wurzelbehandlung | Was übernimmt die Zahnzusatzversicherung?
Bei einer Wurzelbehandlung kuriert der Zahnarzt eine Entzündung in der Zahnwurzel. Bakterien werden hierbei entfernt und der Zahn kann gerettet werden.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur in solchen Fällen, bei denen der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft werden kann. In allen anderen Fällen bleibt der Patient auf den Kosten sitzen, bzw. sind auch Modelle mit Selbstbeteiligung möglich.
Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Wurzelbehandlungen meist vollständig.
Zahnreinigung | Vollständige Erstattung
Die professionelle Zahnreinigung wird von Zahnärzten ein oder zwei Mal pro Jahr empfohlen. Hierbei poliert das Fachpersonal die Zähne und bringt einen Fluoridlack auf. Diese Behandlung verlängert die Lebenszeit von Zähnen deutlich. Die Kosten einer solchen Behandlung, die etwas 45 bis 60 Minuten dauert, liegen bei circa 100 EUR, wobei für den Patienten ungefähr die Hälfte der Kosten in Form der Selbstbeteiligung auflaufen.
Gute Zahnzusatzversicherungen erstatten die Selbstbeteiligung für eine professionelle Zahnreinigung vollständig. Häufig sind die Kosten aber gedeckelt, damit die Kosten für die Versicherung in Ausnahmefällen nicht zu hoch werden.
Achtung Kostenfalle!
Wenige sind finanziell auf einen medizinischen Eingriff an den Zähnen vorbereitet. Kaum einer kann im eintreffenden Fall die Kosten dafür aufbringen.
Die Konsequenzen sind Lücken im Gebiss und Probleme bei der Nahrungsaufnahme. Wer sich vor all diesen Problemen und Kostenfallen schützen möchte, greift auf die Zahnzusatzversicherung zurück.
Diese Art der Versicherung zahlt Behandlungskosten vom Zahnarzt, sodass Patienten sich die Eingriffe leisten können und dauerhaft ein kräftiges und gesundes Gebiss haben.
Kieferorthopädie | Kinder und Jugendliche im Vorteil
Die Kosten für eine Zahnspange sind hoch und steigen mit dem Alter der Patienten. Außerdem ist die Stärke der Fehlstellung mitentscheidend am Preis. Der Kieferorthopäde bekommt für seine Behandlung über einen Zeitraum von drei Jahren etwa 4.000 EUR bei einer normalen Zahnspange. Dazu kommen Materialkosten im Wert von 1.000 EUR.Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Kosten abhängig vom Schweregrad der Zahnfehlstellung.
Dies gilt allerdings nur für die Zahnbehandlung von Kindern und Jugendlichen.
Erwachsene gehen bei den Kassenleistungen komplett leer aus. Der Schweregrad der Zahnfehlstellung ist in fünf Stufen unterteilt, wobei leichte Fehlstellungen der Stufe 1 und 2 gar nicht bezuschusst werden. Für die Stufen 3 bis 5 übernimmt die Krankenkasse 80 % der Kosten, wobei nur Standardmodelle der Zahnspange bezahlt werden. Für modernere Produkte zahlen Patienten drauf. Gesetzlich Versicherte können durch eine kieferorthopädische Behandlung hohe Kosten bei der Selbstbeteiligung entstehen, weshalb eine Zahnzusatzversicherung ratsam ist. Diese zahlt die Selbstbeteiligung und kommt sogar zum Teil für Kosten der Stufe 1 und 2 auf. Je nach Anbieter und Tarif erhalten auch Erwachsene Geld durch die Zahnzusatzversicherung.
Info zur Zahnzusatzversicherung
Die Kosten steigen bei den meisten Tarifen mit dem Alter. Es existieren jedoch auch Produkte, mit gleichbleibenden Kosten, bei denen die Monatsbeiträge in den ersten Jahren teurer sind, dann aber stabil bleiben. Außerdem ist beim Preis mitentscheidend, ob bereits vorhandene Zahnlücken mitversichert werden.
Tipp: Viele Anbieter erlassen Rabatte, wenn die Versicherten, anstatt monatlich zu zahlen, die Beträge jährlich im Voraus überweisen.
Wichtige Tipps zur Zahnzusatzversicherung
Zahlung erst nach Wartezeit
Gesundheitsfragen sind ein völlig normaler Vorgang beim Abschluss von privaten Krankenversicherungen. Hierdurch wollen Versicherungen in Erfahrung bringen, ob ihre potenziellen Neukunden bereits eine längere Leidensgeschichte mit der jeweiligen Versicherungsleistung hinter sich haben. Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, da Betroffene ansonsten den Versicherungsschutz verlieren.
Viele Patienten wurden schon durch Gesundheitsfragen abgelehnt oder wollen aus Überzeugung heraus keinen Angaben zu ihrer Person machen. Für solche Fälle bieten einige Anbieter die Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen. Die Kosten für den monatlichen Beitrag sind im Normalfall höher, da die Versicherung ein größeres Risiko besitzt. Es sei jedoch anzumerken, dass ein Verzicht auf Gesundheitsfragen nicht bedeutet, dass Kosten für bereits laufende oder geplante Behandlungen bezahlt werden.
Lästige Gesundheitsfragen umgehen
Zum eigenen Schutz bauen viele Versicherungen eine Wartezeit in Ihre Tarife ein. Dies hat den Hintergrund, dass Versicherte nicht bei aufkommenden Zahnproblemen schnell noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen und dann von den Leistungen profitieren. Unterschieden wird dabei in die allgemeine und die besondere Wartezeit. Die allgemeine Wartezeit trifft im Normalfall auf Zahnbehandlungen zu und beträgt drei Monate. Die besondere Wartezeit greift bei kieferorthopädischen Eingriffen und beim Zahnersatz. Hier kann die Wartezeit acht Monate betragen. In dieser Zeit übernehmen die Versicherungen keine Leistungen.
Doch auch hier gibt es wieder Anbieter, die vom Standard abweichen. Versicherte, die keine Wartezeit möchten, können entsprechende Tarife wählen, bei denen sofort gezahlt wird. Hier gelten dann jedoch häufig sogenannte Zahnstaffeln. Das bedeutet, dass die Leistungen begrenzt sind. Im ersten Jahr zahlt die Versicherung beispielsweise maximal 1.000 EUR, im zweiten Jahr 2.000 EUR usw.
Versicherung nach Behandlung abschließen
Wie bei allen Versicherungen zahlt auch die Zahnzusatzversicherungen nicht bei Fällen, bei denen die Behandlung bereits begonnen hat.
Dies hat den Hintergrund, dass ein Versicherter für einen geringen Monatsbeitrag bereits die volle Erstattung seiner Zahnarztkosten erhalten könnte. Deshalb sind solche Zahlungen von den Zahnzusatzversicherungen ausgeschlossen. Eine Behandlung gilt für die Versicherungen bereits dann als begonnen, wenn der Zahnarzt eine Anwendung am Zahn als erforderlich sieht. Eine Beauftragung zur Behandlung durch den Patienten ist somit nicht ausschlaggebend. Viele Versicherungen haben besondere Tarife im Angebot, die die Anforderungen der potenziellen Patienten abdecken.
Ein Versicherungsabschluss während oder nach einer Behandlung wird jedoch von keiner Zahnzusatzversicherung angeboten. Zu hoch sind die Risiken für hohe Kosten. Patienten können versuchen, den Befund vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden einzureichen, doch wird die laufende Behandlung unter großer Wahrscheinlichkeit immer ausgeschlossen. Ein Abschluss der Versicherung ist zwar möglich, doch gilt dieser nicht für die gerade laufende Behandlung.
Letzte Aktualisierung am 06.11.2024