Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vergleichen

Unentbehrlich für alle, die beratend, vermittelnd oder verwaltend tätig sind.

So individuell wie Sie sind auch die Risiken, denen Sie als Selbständiger oder Freiberufler ausgesetzt sind. Umso wichtiger, dass Ihre Vermögensschadenhaftpflicht zu Ihrer Branche maßgeschneidert wird.

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Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Freiberufler und Unternehmen.

Denn wenn bei der Berufsausübung durch ein Versehen ihrerseits ein echter Vermögensschaden für Ihren Mandanten entsteht, bietet diese Versicherung den richtigen Schutz. Dadurch dass solche Schäden ihnen teuer zu stehen kommen können, erweist sich ein angemessener Versicherungsschutz als unverzichtbar. Beratende Unternehmen oder Freiberufler haben häufig den Wunsch die Ausgaben so gering wie möglich zu halten.

Jede Versicherung kostet ihre Prämie, so auch die Vermögensschadenhaftpflicht. Keinesfalls sollte allerdings auf diese Versicherung verzichtet oder die Schadensumme zu gering gewählt werden.

Auch wenn der Eintritt eines Schadensfalls für die meisten Versicherten aus Risikogruppen eine große Befürchtung ist, passiert es immer wieder. Fehler sind menschlich und auch besondere Berufsgruppen sind davor nicht geschützt. Es ist daher umso wichtiger, dass eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im beruflichen Bereich aktiv wird.

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Wer benötigt Versicherungsschutz durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Viele Berufsgruppen und Dienstleister benötigen grundsätzlich eine Vermögensschadenhaftpflicht.

Allerdings gibt es einen Unterschied: Während einige Berufsgruppen gesetzlich dazu verpflichtet sind eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen, ist es für andere Sparten nur empfehlenswert. Vor allem Berufe, bei denen die Gefahr von Vermögensschäden hoch ist, müssen per Gesetz wegen eine solche Versicherung abschließen.

Die Pflichtversicherung gilt für die folgenden Berufsgruppen:

  • Gutachter und Sachverständige
  • Ingenieure und Architekten
  • Notare und Rechtsanwälte
  • Renten- und Steuerberater
  • Ärzte

Auch in anderen Berufen wird eine Vermögensschadenhaftpflicht vorausgesetzt, hier allerdings von Verbänden und Auftraggebern, nicht vom Gesetz:

  • IT-Dienstleister
  • Heilpraktiker
  • Physiotherapeuten
  • Immobilienmakler

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für andere Berufe

Auch wenn es keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss der Police gibt, sollten einige Berufssparten dringend über eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung verfügen. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann zu einem enormen, finanziellen Nachteil für den Kunden werden, wofür das Unternehmen dann haftet.

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Versicherungsmakler beraten sich

Unabhängige Versicherungsmalkler helfen Ihnen, Angebote zu vergleichen und sich vor finanziellen Schäden zu schützen.

Welche Vorgehensweise ist im Schadensfall richtig?

Beachten sie diese Punkte

  • Versicherung umgehend kontaktieren
  • keinerlei Zahlungen zuvor leisten oder die Schuld anerkennen
  • Erst die Versicherung befugt anhand von Unterlagen und Schilderungen zu entscheiden, ob tatsächlich ein Schadensfall vorliegt und in welcher Höher er bedient wird

Welche Schadensfälle können entstehen?

Unterschiede: Reiner Vermögensschaden vs. unechter Vermögensschaden

Zunächst einmal ist zwischen unechten und echten Vermögensschäden zu differenzieren, da die Vermögensschadenhaftpflicht nur bei echten Vermögensschäden einspringt.

Das bedeutet, dass eine fehlerhafte, unterlassene oder falsche Tätigkeit zu einem Schaden bei der zu beratenden oder behandelnden Person führt.

Als unechte Schäden werden entstandene Personen- und Sachschäden bezeichnet. Diese Schäden werden durch Produkte wie die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

 

Schadensbeispiel 1

Ein Rechtsanwalt führt eine Beratung bei seinem Mandanten durch, die fehlerhaft war und bei letzterem zu einem Vermögensschaden führt. Nun möchte der Mandant nicht auf seinen Kosten sitzenbleiben und fordert Schadenersatz ein. Da der Schaden aufgrund der fehlernhaften Ausübung des anwaltlichen Berufs entstanden ist, wird der Fall als echter Vermögensschaden gewertet und die Versicherung springt ein.

Schadensbeispiel 2

Eine Werbeagentur wird mit der Gestaltung einer Anzeige für ein Lebensmittelgeschäft beauftragt. Fälschlicherweise wird ein deutlich geringerer Produktpreis angegeben, die das Lebensmittelgeschäft enorme Gewinne kostet. Nun verklagt der Lebensmittelhändler die Agentur aufgrund der erstellten Anzeige. Die Vermögensschadenhaftpflicht schreitet ein, da es sich um einen reinen Vermögensschaden handelt.

Schadensbeispiel 3

Eine Logistikfirma wird von einem Unternehmensberater falsch beraten und der zeitliche Aufwand für den Gütertransport steigt daraufhin an. Nun fordert das Unternehmen die entstandenen, erhöhten Arbeitskosten, sowie das geleistete Honorar zurück. Auch hier wird der Fall als ein Vermögensschaden gewertet und die Leistungen von der Versicherung greifen.

Erfahrungen von Kunden der FinanzSchneiderei

„Als Architektin trage ich ein hohes Berufsrisiko, und möchte für den Fall der Fälle abgesichert sein. Also informierte ich mich über Tarife und Leistungen in Bezug auf die Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung, um gegen Vermögensschäden geschützt zu sein. Darum nahm ich Kontakt zu der FinanzSchneiderei auf. Die Berater halfen mir bei der Suche nach dem passenden Anbieter für die Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung. Danke für den hervorragende Emfehlung der Markel Insurance"


Katja A. aus Darmstadt  

„In meinem Job als Arzt benötigte ich gesetzlich bedingt eine Vermögenshaftpflichtversicherung. Da ich vor langer Zeit eine erweiterte Versicherung zur Altersvorsorge bei der HDI abgeschlossen habe und mir die Berater der FinanzSchneiderei schon damals sehr gut Hilfe leisteten, nahm ich erneut Kontakt auf. Die Berater nahmen meine Ansprüche auf und erstellten mir ein Angebot zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Ich bin meinem Berater dankbar für die Informationen. Vielen Dank für die tolle Beratung!"


Thomas E. aus München  

Letzte Aktualisierung am 07.11.2024