PKV Notlagentarif

Der PKV-Notlagentarif ist eine spezielle Absicherung innerhalb der privaten Krankenversicherung, die auf Versicherte mit hohen Beitragsrückständen zugeschnitten ist. Dieser Tarif bietet grundlegende Leistungen, um sicherzustellen, dass niemand aufgrund finanzieller Engpässe ohne Krankenversicherungsschutz bleibt. Der Notlagentarif greift automatisch nach einem Mahnverfahren und dient als Übergangslösung, bis bestehende Schulden abgebaut sind.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Leistungen der Notlagentarif abdeckt, wie er sich vom Basistarif unterscheidet und welche Schritte erforderlich sind, um in den regulären Versicherungsschutz zurückzukehren.

Lesezeit: ca. 4 Minuten

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Was ist der Notlagentarif?

Der PKV Notlagentarif ist nur auf Ausnahmesituationen beschränkt und demnach kein frei wählbarer Tarif der PKV.

Dieser Tarif soll Privatversicherten helfen Beitragsschulden abzubauen. So können Versicherte trotz Verschuldung Ihre gesetzlich vorgeschriebene Absicherung im Krankheitsfall in der privaten Krankenkasse erhalten. 

  • Für Menschen, die ihre Beitragsschulden nicht tilgen können.
  • Ziel ist, die Beitragsschulden mit der Zeit abzubauen
  • Aufgrund der Krankenversicherungspflicht nicht ohne Krankenversicherung da zustehen

Der PKV-Notlagentarif bietet Versicherten in finanziellen Schwierigkeiten einen minimalen Krankenversicherungsschutz, ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Lesen Sie weiter, um mehr über die Leistungen, den Wechsel in den Basistarif oder zurück in den regulären Tarif und mögliche Alternativen zur Vermeidung von Beitragsschulden zu erfahren.

Für wen ist der PKV Notlagentarif gedacht?

Der PKV Notlagentarif richtet sich also an Menschen, die:

  • ihre monatlichen PKV-Beiträge nicht mehr vollständig leisten können,
  • aufgrund von Beitragsschulden in Mahnverfahren geraten,
  • eine Grundsicherung im Krankheitsfall benötigen, ohne den vollen Versicherungsschutz zu beanspruchen.

Er greift jedoch nur nach einem längeren Mahnverfahren und ist keine freiwillige Wahloption.

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Was leistet der Notlagentarif?

Der Notlagentarif bietet im Krankheitsfall nur eine grundlegende Absicherung und ist auf medizinisch notwendige Behandlungen beschränkt. Zu den Leistungen zählen:

  • Ärztliche Grundversorgung: Versicherte haben Anspruch auf notwendige ärztliche Behandlungen, die zur Stabilisierung der Gesundheit erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise Untersuchungen, die akute Krankheiten oder Verletzungen behandeln.

  • Stationäre Krankenhausaufenthalte: Wenn ein Krankenhausaufenthalt unumgänglich ist, deckt der Notlagentarif die grundlegenden stationären Leistungen ab. Allerdings sind Komfortleistungen wie Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung ausgeschlossen.

  • Medizinisch notwendige Arznei- und Heilmittel: Der Tarif übernimmt die Kosten für notwendige Medikamente und Heilmittel, die zur Behandlung akuter Beschwerden erforderlich sind, jedoch meist nicht für verschreibungspflichtige Medikamente zur Behandlung chronischer Erkrankungen.

Zusammengefasst ist der Leistungsumfang im Notlagentarif auf akute und unbedingt notwendige Behandlungen beschränkt. Zusatzleistungen, alternative Heilmethoden und andere freiwillige Leistungen, die in regulären PKV-Tarifen oft enthalten sind, entfallen im Notlagentarif.

Abgedeckte Leistungen und Einschränkungen

Der PKV-Notlagentarif bietet eine reduzierte Grundversorgung für Versicherte, die aufgrund von Beitragsschulden in finanzielle Not geraten sind.

Die abgedeckten Leistungen beschränken sich auf notwendige Behandlungen, die für eine Basisabsicherung erforderlich sind. Dazu gehören ärztliche und stationäre Behandlungen, die zur Erhaltung der Gesundheit notwendig sind.

Allerdings sind Zusatzleistungen oder umfangreiche Behandlungen, die in regulären Tarifen enthalten wären, im Notlagentarif ausgeschlossen. Der Schutz ist somit auf das Wesentliche reduziert, was den Tarif als eine Art „Sicherheitsnetz“ fungieren lässt, bis die finanziellen Rückstände beglichen sind.

Unterschiede zu regulären PKV-Tarifen

Im Vergleich zu den regulären PKV-Tarifen bietet der Notlagentarif einen deutlich eingeschränkteren Leistungsumfang.

Während in den normalen privaten Krankenversicherungstarifen oft umfassende Leistungen wie zahnärztliche Behandlungen, alternative Heilmethoden oder Rehabilitationsmaßnahmen enthalten sind, werden im Notlagentarif nur grundlegende medizinische Leistungen abgedeckt.

Er unterscheidet sich ebenfalls vom Basistarif, der sich stärker an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Der Notlagentarif greift also als Notfalllösung für Versicherte mit Beitragsrückständen und bietet keinen dauerhaften Schutz mit umfangreichem Leistungspaket.

Beitragshöhe und Berechnung durch Alterungsrückstellungen

Die monatlichen Beiträge im Notlagentarif hängen stark von den bestehenden Alterungsrückstellungen der Versicherten ab. Dabei werden bis zu 25 % dieser Rückstellungen angerechnet, wodurch sich der Beitrag individuell reduziert:

Je länger die Versicherung bereits besteht und je höher die Rückstellungen sind, desto geringer fällt der Beitrag aus. Das Ziel ist, den Tarif bezahlbar zu halten und den Versicherten eine Chance zu bieten, ihre Beitragsschulden abzubauen.

Zusätzlich werden im Notlagentarif Säumniszuschläge fällig, die den Beitrag erhöhen können. Der Notlagentarif ist zudem arbeitgeberzuschussfähig, was den monatlichen Beitrag weiter entlasten kann.

Voraussetzungen und Bedingungen für den Notlagentarif

Der Notlagentarif richtet sich an privat Krankenversicherte, die ihre monatlichen Beiträge dauerhaft nicht mehr zahlen können und deshalb hohe Schulden bei ihrer Krankenversicherung haben. Der Tarif greift automatisch nach einem Mahnverfahren. Wenn nach der zweiten Mahnung und einem zusätzlichen Säumniszuschlag keine Zahlung erfolgt, wird der Versicherungsvertrag pausiert und der Versicherte in den Notlagentarif umgestellt.

Wann greift der Notlagentarif?

Der Notlagentarif greift, wenn Sie Ihre Beiträge längere Zeit nicht zahlen können und sich die Schulden bei Ihrem Versicherer ansammelln. Nachdem das Mahnverfahren für die säumigen Beiträge abgeschlossen ist erfolgt die Umstellung automatisch. Bei ausbleibender Zahlung und Säumniszuschlägen wird Ihr Vertrag pausiert, und Sie werden in den Notlagentarif umgestellt. Bis die Schulden beglichen sind, können Sie nicht in einen anderen Tarif wechseln.

Ablauf des Mahnverfahrens

Der Wechsel in den Notlagentarif erfolgt erst nach einem mehrstufigen Mahnverfahren. In der Regel beginnt das Mahnverfahren mit einer ersten Zahlungserinnerung, die den Versicherten auf die offenen Beiträge hinweist. Bleiben die Zahlungen weiterhin aus, erhält der Versicherte nach einiger Zeit eine zweite Mahnung, die meist einen Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent der Beitragsschulden enthält. Wenn auch daraufhin keine Begleichung der Rückstände erfolgt, wird der Vertrag ruhend gestellt, und der Versicherte wechselt in den Notlagentarif. Ab diesem Zeitpunkt erhält der Versicherte nur noch die reduzierte Leistung des Notlagentarifs, bis die Schulden vollständig beglichen sind.

Voraussetzungen für die Rückkehr in den ursprünglichen Tarif

Um aus dem Notlagentarif zurück in den regulären PKV-Tarif zu wechseln, müssen die bestehenden Beitragsschulden vollständig beglichen werden. Erst wenn alle offenen Beiträge und möglichen Säumniszuschläge bezahlt sind, kann der Versicherungsvertrag wieder in den ursprünglichen Tarif aufgenommen werden.

Die Rückkehr erfolgt dabei automatisch und setzt keinerlei erneute Gesundheitsprüfung voraus. Solange die Schulden jedoch bestehen, bleibt der Versicherte im Notlagentarif und hat nur Anspruch auf die eingeschränkten Leistungen.

Es ist daher ratsam, frühzeitig Unterstützung bei finanziellen Problemen zu suchen, um den Übergang in den Notlagentarif und die damit verbundenen Leistungseinschränkungen zu vermeiden.

Eine vollständige Tilgung der Schulden ist der einzige Weg zurück zu den ursprünglichen, umfassenden Leistungen.

Solange die offenen Beiträge nicht beglichen sind, bleibt der Versicherte im Notlagentarif.

Häufige Fragen zum PKV-Notlagentarif (FAQ)

Ein Notlagentarif kann nicht gewählt werden, sondern greift ein, wenn man seine Beitragsrückstände nach einem ca. 6 monatigen Mahnverfahren immer noch nicht beglichen hat. Erst wenn diese beglichen sind, kommt man automatisch wieder in seinen vorherigen Tarif.

  • Greift ein bei Beitragsrückständen
  • 6 monatiges Mahnverfahren
  • Erst wenn Schulden beglichen sind, kommt man automatisch wieder in seinen vorherigen Tarif

Der Beitrag für den PKV-Notlagentarif liegt in der Regel zwischen 100 und 125 Euro pro Monat. Dieser reduzierte Beitrag ermöglicht es Versicherten, ihre Beitragsschulden schrittweise abzubauen, während sie weiterhin einen grundlegenden Versicherungsschutz erhalten.

Die genaue Beitragshöhe kann je nach Versicherungsunternehmen variieren und wird individuell berechnet. Es werden keine neuen Alterungsrückstellungen gebildet; jedoch können bereits vorhandene Rückstellungen den Beitrag um bis zu 25 % reduzieren.

Der Beitrag im Notlagentarif der PKV beträgt in der Regel 60,69 Euro pro Monat. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung, sodass die Gesamtkosten auf ca. 120 Euro monatlich ansteigen können.

Warum ist der Beitrag so niedrig?

Der Notlagentarif ist gesetzlich geregelt und darauf ausgelegt, finanziell belasteten Versicherten eine Grundabsicherung zu ermöglichen. Er deckt jedoch nur medizinisch notwendige Leistungen, wie die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände, Schwangerschaft und Mutterschaft, sowie Basisleistungen für Kinder und Jugendliche.

Was ist wichtig zu beachten?

  • Keine umfassende Absicherung: Der Notlagentarif ist auf Notfälle begrenzt und bietet keinen vollumfänglichen Schutz, wie ihn reguläre PKV-Tarife bieten.
  • Eingeschränkte Dauer: Der Tarif ist als Übergangslösung gedacht und sollte nicht dauerhaft genutzt werden.

Tipp: Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann den Tarif verlassen und in eine reguläre Absicherung wechseln. Lassen Sie sich von einem Experten beraten, um die optimale Lösung für Ihre Situation zu finden.

Die Verweildauer im PKV Notlagentarif beträgt durchschnittlich etwa ein Jahr, kann aber individuell unterschiedlich ausfallen und ist nicht begrenzt. Der Notlagentarif ist darauf ausgelegt, finanziell belasteten Versicherten Zeit zu geben, ihre Schulden zu begleichen. Um aus dem Notlagentarif in eine reguläre Krankenversicherung zurückzukehren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Zahlungsrückstände begleichen:
    Alle ausstehenden Beiträge, einschließlich Säumniszuschläge und Beitreibungskosten, müssen vollständig beglichen werden.

  2. Keine neuen Rückstände:
    Es dürfen keine weiteren Zahlungsrückstände bestehen, nachdem die offenen Schulden beglichen wurden.

  3. Nachweis der Zahlungsfähigkeit:
    In manchen Fällen kann der Versicherer einen Nachweis verlangen, dass künftige Beiträge zuverlässig gezahlt werden können.

  4. Fristen beachten:
    Die Rückkehr in den ursprünglichen Tarif erfolgt frühestens ab dem ersten Tag des übernächsten Monats nach Begleichung der Rückstände.

  5. Hilfebedürftigkeit ausschließen:
    Personen, die hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches sind, verbleiben nicht im Notlagentarif, sondern werden möglicherweise in den Basistarif überführt, der angepasste Beiträge vorsieht.

Um in den Notlagentarif zu kommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  1. Zahlungsverzug

    Versicherte, die mit mindestens zwei Monatsbeiträgen im Rückstand sind, werden nach erfolgloser zweiter Mahnung automatisch in den Notlagentarif umgestuft. Dies geschieht, wenn die offenen Schulden weiterhin nicht beglichen werden.
  2. Automatische Umstellung

    Die Umstellung erfolgt durch die Versicherungsgesellschaft, ohne dass der Versicherte einen eigenen Antrag stellen muss.
  3. Ausnahme für Hilfebedürftige

    Personen, die hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches sind (z. B. Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialhilfe haben), werden nicht in den Notlagentarif umgestellt. Stattdessen können sie unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin im ursprünglichen Tarif bleiben, eventuell mit reduzierten Beiträgen.

Der Notlagentarif dient in erster Linie als Auffanglösung für zahlungsunfähige Versicherte, bietet aber nur eingeschränkten Versicherungsschutz. Es ist daher ratsam, Zahlungsrückstände möglichst schnell zu begleichen, um eine Rückkehr in den vorherigen Tarif zu ermöglichen.

Die Leistungen im PKV Notlagentarf sind auf wirtschaftlich notwendige Maßnahmen beschränkt und sollen eine Grundabsicherung im Notfall gewährleisten. Weiterführende Behandlungen oder umfassendere Leistungen sind in diesem Tarif nicht enthalten​. Die Kosten für folgende medizinisch notwendige Leistungen erstattet:

  • Akute Erkrankungen und Schmerzzustände: Behandlungen, die erforderlich sind, um akute gesundheitliche Probleme oder Schmerzen zu lindern.

  • Schwangerschaft und Mutterschaft: Vorsorgeuntersuchungen, Entbindung und die Betreuung nach der Geburt. Auch Schwangerschaftsabbrüche, die nicht rechtswidrig sind, werden abgedeckt.

  • Kinder und Jugendliche: Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen aufgrund von Krankheit oder Unfallfolgen. Dazu gehören auch Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen.

  • Hospiz- und Palliativversorgung: Stationäre oder teilstationäre Hospizleistungen sowie spezialisierte ambulante Palliativversorgung.