Kündigungsfristen in der privaten Krankenversicherung

Wer seine private Krankenversicherung kündigen möchte, sollte sich frühzeitig über die geltenden Kündigungsfristen informieren. Je nach Versicherer gibt es Unterschiede, ob sich die Kündigung am Kalenderjahr (K) oder am Versicherungsjahr (V) orientiert. Eine Kündigung zum Kalenderjahr bedeutet, dass der Vertrag immer zum 31. Dezember endet, während sich bei einer Kündigungsfrist zum Versicherungsjahr der Stichtag nach dem individuellen Vertragsbeginn richtet.

Wichtig: In beiden Fällen gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Das bedeutet, dass die Kündigung spätestens drei Monate vor dem gewünschten Vertragsende beim Versicherer eingehen muss. Möchten Sie also Ihre private Krankenversicherung zum 31. Dezember kündigen, muss Ihre Kündigung spätestens am 30. September vorliegen. Bei einem Vertragsbeginn zum Beispiel am 1. April wäre die Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres bis spätestens 31. Dezember einzureichen, damit sie zum 31. März des Folgejahres wirksam wird.

Kündigungsfristen der PKV Versicherer in Deutschland

Als Spezialist für die private Krankenversicherung erkläre ich Ihnen, wann und wie Sie Ihre PKV kündigen können. Hier lesen Sie, welche vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsfristen für die PKV gelten und wie Sie sicherstellen, dass Ihre Kündigung fristgerecht wirksam wird.

Denn wer seine private Krankenversicherung kündigen möchte, muss die geltenden Kündigungsfristen beachten. Die Kündigungsregeln sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegt und unterscheiden sich je nach Kündigungsart. Eine verpasste Frist kann dazu führen, dass der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert wird.

Ferdinand Steiner - Experte Krankenversicherung

In der folgenden Tabelle finden sehen Sie alle Kündigungsfristen der wichtigsten PKV-Anbieter:

Damit Sie genau wissen, wann und wie Sie Ihre PKV kündigen können, finden Sie hier eine Übersicht der Kündigungsfristen der wichtigsten Anbieter – darunter die Kündigungsfrist der Allianz PKV, Debeka, AXA, Signal Iduna und weitere Versicherer. In der folgenden Übersicht finden sehen Sie alle Kündigungsfristen der wichtigsten PKV-Anbieter...

PKV Versicherer Mindestvertragsdauer

PKV Kündigungsfrist:

3 Monate zum Ende

Kündigungsfrist Allianz Private Krankenversicherung 2 Jahre Kalenderjahr
Kündungungsfrist Alte Oldenburger 2 Jahre Versicherungsjahr
Kündigungsfrist ARAG PKV 2 Jahre Kalenderjahr
Kündigungsfrist Axa Krankenversicherung 2 Jahre Kalenderjahr
Kündigungsfrist Barmenia 2 Jahre Versicherungsjahr
Kündigungsfrist Bayerische Beamtenkrankenkasse 2 Jahre

Versicherungsjahr

(Kalenderjahr bei Verbundtarifen mit Union)

Kündigungsfrist Concordia 2 Jahre Kalenderjahr
Kündigungsfrist Generali (ehem. Central) 2 Jahre Kalenderjahr
Kündigungsfrist Continentale

2 Jahre

(1 Jahr bei Bisextarifen)

Versicherungsjahr

(Kalenderjahr bei alten Mannheimer-Tarifen)

Kündigungsfrist Debeka Krankenversicherungsverein 1 Jahr Versicherungsjahr
Kündigungsfrist Deutscher Ring 2 Jahre Kalenderjahr
Kündigungsfrist DKV Ergo 2 Jahre Kalenderjahr
Kündigungsfrist Gothaer Versicherungsbank 2 Jahre Kalenderjahr
Kündigungsfrist HanseMerkur Versicherungsgruppe 2 Jahre Kalenderjahr
Kündigungsfrist Hallesche Krankenversicherung 2 Jahre Versicherungsjahr
Kündigungsfrist Inter Versicherungsgruppe

2 Jahre

(1 Jahr bei Bisextarifen)

 Versicherungsjahr
Kündigungsfrist Mannheimer Versicherung AG 2 Jahre Kalenderjahr
Kündigungsfrist Münchener Verein Versicherungsgruppe 2 Jahre Kalenderjahr
Kündigungsfrist R+V Versicherung 2 Jahre Kalenderjahr

Kündigungsfrist SDK (Süddeutsche Krankenversicherung)

2 Jahre 30.06. des Jahres
Kündigungsfrist Signal Iduna 2 Jahre

Versicherungsjahr

(Kalenderjahr bei Tarifen der Marke Deutscher Ring)

Kündigungsfrist Union Krankenversicherung AG 2 Jahre Kalenderjahr
Kündigungsfrist Universa Krankenversicherung a.G. 2 Jahre Versicherungsjahr

Wichtig: Eine Kündigung muss mindestens drei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Versicherer eingehen. Wird diese Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. 

 

Fazit: Kündigung der PKV mit der richtigen Frist planen

Ob Allianz, Signal Iduna, Debeka oder AXA – die Kündigungsfrist in der PKV variiert je nach Anbieter. Achten Sie darauf, dass Ihr Kündigungsschreiben rechtzeitig und in der richtigen Form beim Versicherer eingeht. Falls Sie unsicher sind oder nach Alternativen suchen, kann ein interner Tarifwechsel oder ein Wechsel in die GKV eine bessere Lösung sein.

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Ob Sie den Anbieter wechseln, Ihre Zusatzversicherung kündigen oder durch eine Anwartschaft den PKV-Vertrag ruhen lassen möchten – wir zeigen Ihnen, welche Optionen in Ihrer Situation möglich sind. Auch ein Wechsel in die GKV ist unter bestimmten Voraussetzungen machbar – oft innerhalb weniger Monate. Wichtig ist, die Kündigungsfrist zum Versicherungsjahresende nicht zu verpassen. Nutzen Sie unsere unabhängige Beratung, um den passenden Weg zu finden – rechtzeitig, sicher und auf Ihre Lebenssituation abgestimmt.

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Anbieterwechsel bei der privaten Krankenversicherung

Ein Wechsel des Anbieters in der privaten Krankenversicherung ist grundsätzlich möglich, sollte aber gut überlegt sein. Wer nur wegen eines vermeintlich günstigeren Beitrags kündigt, riskiert den Verlust erworbener Altersrückstellungen. Zudem kann der neue Anbieter eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen. Ein interner Tarifwechsel innerhalb des bestehenden Unternehmens ist häufig die bessere Alternative.

Anwartschaft bei Kündigung nicht vergessen

Bei einer geplanten Kündigung oder einem Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kann eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein. Sie ermöglicht es, die Rechte aus dem privaten Vertrag zu sichern, ohne laufenden Beitrag zahlen zu müssen. Vor allem bei einem vorübergehenden Wechsel in die GKV – etwa bei Arbeitslosigkeit – ist die Anwartschaft eine praktische Lösung.

Ende der Versicherung: Was ist zu beachten?

Das Ende des Versicherungsvertrags sollte gut geplant sein. Eine Kündigung wird nur wirksam, wenn ein nahtloser Anschlussversicherungsnachweis vorgelegt wird – etwa durch die gesetzliche Krankenkasse oder eine neue PKV. Wer diesen Nachweis nicht rechtzeitig einreicht, bleibt möglicherweise weiterhin beitragspflichtig.

FAQ zur Kündigungsfrist in der privaten Krankenversicherung

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt je nach Versicherungsvertrag drei Monate zum Ende des Kalenderjahres bzw. des Versicherungsjahres. Der Versicherungsvertrag muss also spätestens drei Monate vor dem gewünschten Kündigungstermin beim Versicherer gekündigt werden.

Das hängt vom Anbieter ab. Einige Versicherer richten sich nach dem Kalenderjahr (Ende am 31. Dezember), andere nach dem individuellen Vertragsbeginn. Entscheidend ist, wann das Versicherungsjahr endet – danach richtet sich auch der späteste Kündigungstermin.

„Drei Monate zum Ablauf“ bedeutet, dass Ihre Kündigung spätestens drei Monate vor dem Ende des Vertragsjahres beim Versicherer eingehen muss. Wenn Ihr Vertrag z. B. am 31. Dezember endet, muss die Kündigung bis spätestens 30. September eingereicht werden.

Ja, z. B. bei einer Beitragserhöhung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Auch bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung aufgrund von Versicherungspflicht können Sie außerordentlich kündigen – unabhängig von der üblichen Frist.

Ja. Zusatzversicherungen wie Zahnzusatz- oder Krankenhauszusatzversicherungen können unabhängig vom Haupttarif gekündigt werden. Die Kündigungsfristen sind meist kürzer und betragen häufig ein oder zwei Monate.

Wird die Frist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr – oder bis zum nächsten Ablauf des Versicherungsjahres. Eine vorzeitige Beendigung ist dann nur noch durch ein Sonderkündigungsrecht möglich.

PKV Spezialist Ferdinand Steiner

Autor: Ferdinand Steiner
Gründer und Geschäftsführer der Finanzschneiderei

Seit 1998 bin ich in der Versicherungsbranche tätig – angefangen bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse, später als Gründer und Geschäftsführer der Finanzschneiderei. Mit über 25 Jahren Erfahrung begleite ich Menschen auf ihrem Weg durch das komplexe System der Krankenversicherung – sei es in Deutschland, in Europa oder weltweit.

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