Kündigungsfristen in der privaten Krankenversicherung
Wer seine private Krankenversicherung kündigen möchte, sollte sich frühzeitig über die geltenden Kündigungsfristen informieren. Je nach Versicherer gibt es Unterschiede, ob sich die Kündigung am Kalenderjahr (K) oder am Versicherungsjahr (V) orientiert. Eine Kündigung zum Kalenderjahr bedeutet, dass der Vertrag immer zum 31. Dezember endet, während sich bei einer Kündigungsfrist zum Versicherungsjahr der Stichtag nach dem individuellen Vertragsbeginn richtet.
Wichtig: In beiden Fällen gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Das bedeutet, dass die Kündigung spätestens drei Monate vor dem gewünschten Vertragsende beim Versicherer eingehen muss. Möchten Sie also Ihre private Krankenversicherung zum 31. Dezember kündigen, muss Ihre Kündigung spätestens am 30. September vorliegen. Bei einem Vertragsbeginn zum Beispiel am 1. April wäre die Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres bis spätestens 31. Dezember einzureichen, damit sie zum 31. März des Folgejahres wirksam wird.
Kündigungsfristen der PKV Versicherer in Deutschland
Als Spezialist für die private Krankenversicherung erkläre ich Ihnen, wann und wie Sie Ihre PKV kündigen können. Hier lesen Sie, welche vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsfristen für die PKV gelten und wie Sie sicherstellen, dass Ihre Kündigung fristgerecht wirksam wird.
Denn wer seine private Krankenversicherung kündigen möchte, muss die geltenden Kündigungsfristen beachten. Die Kündigungsregeln sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegt und unterscheiden sich je nach Kündigungsart. Eine verpasste Frist kann dazu führen, dass der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert wird.

In der folgenden Tabelle finden sehen Sie alle Kündigungsfristen der wichtigsten PKV-Anbieter:
Damit Sie genau wissen, wann und wie Sie Ihre PKV kündigen können, finden Sie hier eine Übersicht der Kündigungsfristen der wichtigsten Anbieter – darunter die Kündigungsfrist der Allianz PKV, Debeka, AXA, Signal Iduna und weitere Versicherer. In der folgenden Übersicht finden sehen Sie alle Kündigungsfristen der wichtigsten PKV-Anbieter...
PKV Versicherer | Mindestvertragsdauer |
PKV Kündigungsfrist: 3 Monate zum Ende |
Kündigungsfrist Allianz Private Krankenversicherung | 2 Jahre | Kalenderjahr |
Kündungungsfrist Alte Oldenburger | 2 Jahre | Versicherungsjahr |
Kündigungsfrist ARAG PKV | 2 Jahre | Kalenderjahr |
Kündigungsfrist Axa Krankenversicherung | 2 Jahre | Kalenderjahr |
Kündigungsfrist Barmenia | 2 Jahre | Versicherungsjahr |
Kündigungsfrist Bayerische Beamtenkrankenkasse | 2 Jahre |
Versicherungsjahr (Kalenderjahr bei Verbundtarifen mit Union) |
Kündigungsfrist Concordia | 2 Jahre | Kalenderjahr |
Kündigungsfrist Generali (ehem. Central) | 2 Jahre | Kalenderjahr |
Kündigungsfrist Continentale |
2 Jahre (1 Jahr bei Bisextarifen) |
Versicherungsjahr (Kalenderjahr bei alten Mannheimer-Tarifen) |
Kündigungsfrist Debeka Krankenversicherungsverein | 1 Jahr | Versicherungsjahr |
Kündigungsfrist Deutscher Ring | 2 Jahre | Kalenderjahr |
Kündigungsfrist DKV Ergo | 2 Jahre | Kalenderjahr |
Kündigungsfrist Gothaer Versicherungsbank | 2 Jahre | Kalenderjahr |
Kündigungsfrist HanseMerkur Versicherungsgruppe | 2 Jahre | Kalenderjahr |
Kündigungsfrist Hallesche Krankenversicherung | 2 Jahre | Versicherungsjahr |
Kündigungsfrist Inter Versicherungsgruppe |
2 Jahre (1 Jahr bei Bisextarifen) |
Versicherungsjahr |
Kündigungsfrist Mannheimer Versicherung AG | 2 Jahre | Kalenderjahr |
Kündigungsfrist Münchener Verein Versicherungsgruppe | 2 Jahre | Kalenderjahr |
Kündigungsfrist R+V Versicherung | 2 Jahre | Kalenderjahr |
Kündigungsfrist SDK (Süddeutsche Krankenversicherung) |
2 Jahre | 30.06. des Jahres |
Kündigungsfrist Signal Iduna | 2 Jahre |
Versicherungsjahr (Kalenderjahr bei Tarifen der Marke Deutscher Ring) |
Kündigungsfrist Union Krankenversicherung AG | 2 Jahre | Kalenderjahr |
Kündigungsfrist Universa Krankenversicherung a.G. | 2 Jahre | Versicherungsjahr |
Wichtig: Eine Kündigung muss mindestens drei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Versicherer eingehen. Wird diese Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Fazit: Kündigung der PKV mit der richtigen Frist planen
Ob Allianz, Signal Iduna, Debeka oder AXA – die Kündigungsfrist in der PKV variiert je nach Anbieter. Achten Sie darauf, dass Ihr Kündigungsschreiben rechtzeitig und in der richtigen Form beim Versicherer eingeht. Falls Sie unsicher sind oder nach Alternativen suchen, kann ein interner Tarifwechsel oder ein Wechsel in die GKV eine bessere Lösung sein.
Jetzt handeln und optimal wechseln!
Ob Sie den Anbieter wechseln, Ihre Zusatzversicherung kündigen oder durch eine Anwartschaft den PKV-Vertrag ruhen lassen möchten – wir zeigen Ihnen, welche Optionen in Ihrer Situation möglich sind. Auch ein Wechsel in die GKV ist unter bestimmten Voraussetzungen machbar – oft innerhalb weniger Monate. Wichtig ist, die Kündigungsfrist zum Versicherungsjahresende nicht zu verpassen. Nutzen Sie unsere unabhängige Beratung, um den passenden Weg zu finden – rechtzeitig, sicher und auf Ihre Lebenssituation abgestimmt.
Anbieterwechsel bei der privaten Krankenversicherung
Ein Wechsel des Anbieters in der privaten Krankenversicherung ist grundsätzlich möglich, sollte aber gut überlegt sein. Wer nur wegen eines vermeintlich günstigeren Beitrags kündigt, riskiert den Verlust erworbener Altersrückstellungen. Zudem kann der neue Anbieter eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen. Ein interner Tarifwechsel innerhalb des bestehenden Unternehmens ist häufig die bessere Alternative.
Anwartschaft bei Kündigung nicht vergessen
Bei einer geplanten Kündigung oder einem Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kann eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein. Sie ermöglicht es, die Rechte aus dem privaten Vertrag zu sichern, ohne laufenden Beitrag zahlen zu müssen. Vor allem bei einem vorübergehenden Wechsel in die GKV – etwa bei Arbeitslosigkeit – ist die Anwartschaft eine praktische Lösung.
Ende der Versicherung: Was ist zu beachten?
Das Ende des Versicherungsvertrags sollte gut geplant sein. Eine Kündigung wird nur wirksam, wenn ein nahtloser Anschlussversicherungsnachweis vorgelegt wird – etwa durch die gesetzliche Krankenkasse oder eine neue PKV. Wer diesen Nachweis nicht rechtzeitig einreicht, bleibt möglicherweise weiterhin beitragspflichtig.
FAQ zur Kündigungsfrist in der privaten Krankenversicherung
Wie lang ist die Kündigungsfrist bei der privaten Krankenversicherung?
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt je nach Versicherungsvertrag drei Monate zum Ende des Kalenderjahres bzw. des Versicherungsjahres. Der Versicherungsvertrag muss also spätestens drei Monate vor dem gewünschten Kündigungstermin beim Versicherer gekündigt werden.
Gilt die Kündigungsfrist in der PKV zum Kalenderjahr oder zum Versicherungsjahr?
Das hängt vom Anbieter ab. Einige Versicherer richten sich nach dem Kalenderjahr (Ende am 31. Dezember), andere nach dem individuellen Vertragsbeginn. Entscheidend ist, wann das Versicherungsjahr endet – danach richtet sich auch der späteste Kündigungstermin.
Was bedeutet „drei Monate zum Ablauf“ genau?
„Drei Monate zum Ablauf“ bedeutet, dass Ihre Kündigung spätestens drei Monate vor dem Ende des Vertragsjahres beim Versicherer eingehen muss. Wenn Ihr Vertrag z. B. am 31. Dezember endet, muss die Kündigung bis spätestens 30. September eingereicht werden.
Gibt es Ausnahmen von der regulären Kündigungsfrist?
Ja, z. B. bei einer Beitragserhöhung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Auch bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung aufgrund von Versicherungspflicht können Sie außerordentlich kündigen – unabhängig von der üblichen Frist.
Kann ich meine Zusatzversicherung separat kündigen?
Ja. Zusatzversicherungen wie Zahnzusatz- oder Krankenhauszusatzversicherungen können unabhängig vom Haupttarif gekündigt werden. Die Kündigungsfristen sind meist kürzer und betragen häufig ein oder zwei Monate.
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
Wird die Frist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr – oder bis zum nächsten Ablauf des Versicherungsjahres. Eine vorzeitige Beendigung ist dann nur noch durch ein Sonderkündigungsrecht möglich.