Private Krankenversicherung kündigen

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet viele Vorteile – doch in manchen Fällen ist es die bessere Entscheidung, die PKV zu kündigen. Denn es gibt viele Gründe, warum Versicherte ihre PKV kündigen möchten: Z. B. aus finanziellen Gründen, wegen des Wechsels in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder weil Sie in ein besseres Angebot wechseln möchten. 

Achtung: Die Kündigung der privaten Krankenversicherung ist oft komplex. Wer unüberlegt kündigt, riskiert doppelte Beiträge oder den Verlust des Versicherungsschutzes.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Kündigung der PKV, von den gesetzlichen Fristen über die Voraussetzungen bis hin zu den möglichen Anschlusslösungen. Wir erklären, welche Rechte Sie als Versicherungsnehmer haben und worauf Sie achten sollten, um eine reibungslose Kündigung ohne Versorgungslücken zu gewährleisten.

Lesezeit: ca. 14 Minuten

Ist Ihre Krankenversicherung auch zu teuer?

Jetzt Einsparpotenzial kostenlos berechnen.

Was Sie über die Kündigung und Sonderkündigungsrechte in der PKV wissen sollten

Als Spezialist für die private Krankenversicherung zeigt Ferdinand Steiner auf, wann und wie eine Kündigung möglich ist. Erfahren Sie, in welchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht besteht und wie Sie Ihre private Krankenversicherung sicher und korrekt beenden.

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet individuelle Leistungen und flexible Tarife. Dennoch gibt es Situationen, in denen Versicherte ihre PKV kündigen möchten – zum Beispiel aus finanziellen Gründen, bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) oder zugunsten eines besseren Angebots.

PKV Experte Ferdinand Steiner

Alles, was Sie über Kündigungsfristen, Sonderkündigungsrechte und Alternativen zur PKV-Kündigung wissen müssen.

Wie kündige ich meine PKV richtig? (Schritt-für-Schritt-Anleitung)

Die Kündigung einer privaten Krankenversicherung (PKV) muss korrekt und fristgerecht erfolgen, damit sie wirksam wird. Ein einfacher Anruf oder eine E-Mail reicht nicht aus – die Kündigung muss schriftlich eingereicht werden. Zudem sollten Versicherte darauf achten, dass sie nach dem Wechsel weiterhin krankenversichert sind, sei es durch eine neue private Krankenversicherung oder den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie Ihre PKV richtig kündigen und welche Fallstricke es zu vermeiden gilt.

1. Schriftliche Kündigung: Warum eine formelle Kündigung notwendig ist

Die Kündigung einer privaten Krankenversicherung unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben und muss in Textform erfolgen. Das bedeutet:

  • Brief oder Fax: Die Kündigung muss schriftlich eingereicht werden, ein Einschreiben wird empfohlen.
  • E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur: Manche Versicherer akzeptieren eine digitale Kündigung, aber nicht alle.
  • Kündigungsfrist beachten: Mindestens drei Monate vor Vertragsende einreichen (außer bei Sonderkündigungen).
  • Neue Versicherung nachweisen: Wer aus der PKV in die GKV wechseln möchte, muss den Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung erbringen.

💡 Tipp: Eine telefonische Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und die beste Lösung für Ihre Situation zu finden.

2. Wann muss die Kündigung eingerichtet werden?

Die Kündigungsfrist beträgt bei fast allen privaten Krankenversicherungen drei Monate zum Vertragsende. Das bedeutet:

  • Wer zum 31.12. kündigen möchte, muss das Kündigungsschreiben spätestens bis zum 30.09. beim Versicherer einreichen.
  • Bei Versicherern mit Kündigung zum Versicherungsjahr kann der Kündigungsstichtag abweichen – prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag genau!

🔎 Beispiel:
Wenn Sie die Kündigungsfrist der Signal Iduna PKV oder die Kündigungsfrist der Allianz PKV einhalten möchten, sollten Sie Ihren Vertrag genau prüfen und das Kündigungsschreiben rechtzeitig einreichen.

3. Wichtige Inahlte für das Kündigungsschreiben (inkl. Musstervorlage)

Ein korrekt formuliertes Kündigungsschreiben sollte folgende Angaben enthalten:

  • Versicherungsnummer
  • Vollständige Adresse des Versicherungsnehmers und des Versicherers
  • Datum der Kündigung und gewünschtes Kündigungsdatum
  • Grund der Kündigung (z. B. ordentliche Kündigung oder Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung)
  • Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung (inkl. Mitgliedschaftszeiten)

Download Mustervorlage zur Kündigung einer PKV

Hier ist eine Mustervorlage, die Sie direkt verwenden können:

4. Kündigungsbestätigung einholen: Warum eine Bestätigung vom Versicherer wichtig ist

Nachdem die Kündigung verschickt wurde, ist es entscheidend, eine schriftliche Bestätigung vom Versicherer zu erhalten. Diese Bestätigung dient als Nachweis, dass die Kündigung wirksam angenommen wurde.

Wichtige Punkte zur Kündigungsbestätigung:

  • Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an – idealerweise mit Angabe des Kündigungsdatums.
  • Falls Sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, benötigen Sie eine Austrittserklärung der PKV.
  • Erhalten Sie keine Bestätigung innerhalb von 14 Tagen? Fragen Sie nach!

Wichtige Tipps für eine erfolgreiche Kündigung

Form korrekt einhalten
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Senden Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben, um den Eingang nachweisen zu können.

Unterlagen aufbewahren
Bewahren Sie alle relevanten Dokumente zur Kündigung gut auf:

  • Kündigungsschreiben

  • Versandnachweis (z. B. Einschreiben-Quittung)

  • Kündigungsbestätigung des Versicherers

Diese Unterlagen sind hilfreich, falls es später zu Rückfragen kommt.

Absicherung sicherstellen
Stellen Sie sicher, dass Sie vor der Kündigung eine neue Krankenversicherung haben, um eine Versorgungslücke zu vermeiden. Wenn Sie zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wechseln möchten, prüfen Sie die Voraussetzungen. Bei einem Wechsel zu einer anderen PKV sollten Sie sich vorab über die Leistungen und Konditionen des neuen Tarifs informieren.

Fazit: Kündigung der PKV ohne Risiko

Die Kündigung der privaten Krankenversicherung kann kompliziert sein – aber mit den richtigen Schritten vermeiden Sie teure Fehler. Kündigungsfrist einhalten, neue Versicherung sicherstellen und die Kündigungsbestätigung einfordern – dann steht dem Wechsel nichts im Weg.

🔎 Sind Sie unsicher, ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist? Lassen Sie sich unverbindlich beraten und finden Sie heraus, ob die gesetzlichen Leistungen der GKV für Sie ausreichen oder ein Tarifwechsel in der PKV die bessere Lösung wäre.

Jetzt kostenlose Beratung anfordern!

Anfrage starten

Kübra-hilft-bei-PKV-Kündigung

Kündigungsmöglichkeiten in der privaten Krankenversicherung.

Wer seine private Krankenversicherung kündigen möchte, muss die geltenden Kündigungsfristen beachten. Die Kündigungsregeln sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegt und unterscheiden sich je nach Kündigungsart. Eine verpasste Frist kann dazu führen, dass der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert wird.

Im Folgenden erfahren Sie, wie lange die Kündigungsfrist in der PKV ist, wann eine ordentliche Kündigung oder ein Sonderkündigungsrecht gilt und was passiert, wenn die Frist versäumt wird.

Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, eine private Krankenversicherung zu kündigen:

Ordentliche Kündigung

  • Erfolgt regulär zum Vertragsende
  • Kündigungsfrist beträgt drei Monate vor Ablauf des Versicherungs- oder Kalenderjahres
  • Kann genutzt werden, um in eine andere PKV oder in die GKV zu wechseln

Außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht)

  • Wird durch besondere Ereignisse ausgelöst (z. B. Beitragserhöhung, Wechsel in die GKV, Berufswechsel)
  • Verkürzte Kündigungsfrist von zwei Monaten nach Mitteilung der Beitragserhöhung
  • Versicherer darf die Kündigung nicht ablehnen, sofern ein Nachweis für die neue Versicherung vorliegt

Gesetzliche Kündigung in der PKV: 3 Monate zum Ende des Versicherungs- oder Kalenderjahres

Laut § 205 VVG beträgt die ordentliche Kündigung in der PKV drei Monate. Je nach Versicherer kann diese Frist an zwei verschiedene Vertragsgrundlagen gekoppelt sein:

Kündigung zum Kalenderjahr (K):

  • Die Kündigung muss spätestens bis zum 30. September beim Versicherer eingehen
  • Der Vertrag endet dann automatisch zum 31. Dezember

Kündigung zum Versicherungsjahr (V):

  • Kündigung muss drei Monate vor dem individuellen Vertragsbeginn eingereicht werden
  • Versicherungsjahr kann vom Kalenderjahr abweichen – prüfen Sie Ihren Vertrag!

💡 Beispiel:
Ein Vertrag mit Beginn am 1. Juli hat ein Versicherungsjahr bis zum 30. Juni. In diesem Fall muss die Kündigung spätestens am 31. März eingereicht werden.

Sonderkündigungsrecht in der PKV – Wann ist eine frühzeitige Kündigung möglich?

Neben der ordentlichen Kündigung zum Vertragsende gibt es in der privaten Krankenversicherung (PKV) auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung, besser bekannt als Sonderkündigungsrecht. Dieses greift in bestimmten Situationen und ermöglicht es Versicherten, den Vertrag vorzeitig zu beenden – unabhängig von der regulären Kündigung.

Beitragserhöhung: Kündigung & Vorgehen

Eine der häufigsten Gründe für ein Sonderkündigungsrecht in der PKV ist eine Beitragserhöhung. Wenn der Versicherer die Prämien anpasst, haben Versicherte nach § 205 VVG das Recht, ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Kündigung bei einer Beitragserhöhung:

  • Kündigung: Die Kündigung muss innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung erfolgen.
  • Vorgehen: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte den Hinweis enthalten, dass sie aufgrund der Beitragserhöhung erfolgt.
  • Hinweis: Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht, wenn die Erhöhung durch gesetzlich vorgeschriebene Anpassungen (z. B. Erhöhung der Pflegeversicherung) erfolgt.

💡 Beispiel: Sie erhalten am 15. November eine Mitteilung über eine Beitragsanpassung zum 1. Januar. In diesem Fall müssen Sie die Kündigung spätestens bis zum 15. Januar einreichen.

Sonstige Sonderfälle (z. B. Berufswechsel, Arbeitslosigkeit, Wegzug ins Ausland)

Es gibt weitere Situationen, in denen ein Sonderkündigungsrecht in der PKV besteht:

  • Berufswechsel: Bei einem Wechsel vom selbstständigen in ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis, der zur gesetzlichen Versicherungspflicht führt, besteht ein Sonderkündigungsrecht mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen. Dann ist ein Wechsel zurück in die GKV möglich.

  • Wegzug ins Ausland: Wer ins Ausland zieht und dort eine neue Krankenversicherung abschließt, kann seinen PKV-Vertrag außerordentlich kündigen. Hier ist der Nachweis der ausländischen Versicherung oder die Abmeldebescheinigung aus Deutschland notwendig.

  • Arbeitslosigkeit: Wer arbeitslos wird und Arbeitslosengeld bezieht, muss sich in der Regel wieder in der GKV versichern.

🔎 Hinweis: In all diesen Fällen müssen Sie dem Versicherer den Nachweis für den neuen Status (z. B. Arbeitsvertrag, Mitgliedschaftsbescheinigung der GKV oder die Auslandsanmeldung) erbringen.

Häufige Fehler bei der Kündigung und wie man sie vermeidet

Die Kündigung einer privaten Krankenversicherung (PKV) erfordert nicht nur die Einhaltung der richtigen Kündigungsfrist, sondern auch eine korrekte Umsetzung. Viele Versicherte machen Fehler, die zu einer Vertragsverlängerung, zu Problemen mit der neuen Versicherung oder zu Streitigkeiten mit dem Versicherer führen können.

Einer der größten Fehler ist es, die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten vor Vertragsende zu verpassen. Wer die Frist nicht einhält, bleibt automatisch für mindestens ein weiteres Jahr in der PKV versichert.

💡 So vermeiden Sie diesen Fehler:

  • Fristen im Vertrag prüfen: Manche Versicherer rechnen mit dem Kalenderjahr (31.12.), andere mit dem Versicherungsjahr.
  • Rechtzeitig kündigen: Die Kündigung sollte spätestens am letzten Werktag des dritten Monats vor Vertragsende eingereicht werden.
  • Erinnerung setzen: Nutzen Sie einen Kalender-Reminder oder eine automatische Erinnerung für das nächste Jahr.

📌 Beispiel:
Ein Versicherter mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Kalenderjahr muss bis 30. September kündigen, um die PKV zum 31. Dezember zu verlassen. Wird die Frist versäumt, bleibt er ein weiteres Jahr versichert.

In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht – wer seine PKV kündigt, muss eine neue Versicherung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, kann die Kündigung abgelehnt werden oder es entsteht eine Versicherungslücke, die zu Nachzahlungen oder Problemen bei Arztbesuchen führt.

💡 So vermeiden Sie diesen Fehler:

  • GKV oder neue PKV frühzeitig abschließen: Wer in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln will, sollte sich vorher über die Voraussetzungen informieren.
  • Neue Versicherungsbescheinigung einholen: Beim Wechsel in eine andere private Krankenversicherung muss die neue Versicherung spätestens mit der Kündigung nachgewiesen werden.
  • Lückenlose Absicherung sicherstellen: Ohne neue Krankenversicherung kann es teuer werden – ein Beratungsgespräch hilft bei der richtigen Entscheidung.

📌 Beispiel:
Ein Selbstständiger möchte in die GKV wechseln, ist aber über 55 Jahre alt. Da ein Wechsel in die GKV nicht mehr ohne weiteres möglich ist, kann er stattdessen einen internen PKV-Tarifwechsel prüfen.

Viele Versicherte schicken die Kündigung ab und vergessen danach, ob sie wirklich angenommen wurde. Manche Versicherer bestätigen die Kündigung nicht automatisch – das kann dazu führen, dass die Kündigung nicht wirksam wird und der Vertrag weiterhin besteht.

💡 So vermeiden Sie diesen Fehler:

  • Kündigung per Einschreiben oder Fax mit Sendeprotokoll versenden – so hat man einen Nachweis.
  • Innerhalb von 14 Tagen nachhaken, falls keine Bestätigung kommt.
  • Die Bestätigung auf Richtigkeit prüfen: Stimmt das Kündigungsdatum? Ist die Kündigung frühestmöglich wirksam?

📌 Beispiel:
Ein Versicherter kündigt seine PKV bei der Allianz, erhält aber keine schriftliche Bestätigung. Nach sechs Monaten stellt er fest, dass der Vertrag weiterläuft. Hätte er frühzeitig nachgefragt, hätte er den Fehler bemerkt und nachsteuern können.

Lohnt sich die Kündigung? Alternativen zur Vertragsauflösung

Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung (PKV) sollte gut überlegt sein. Zwar kann ein Wechsel sinnvoll sein, doch es gibt auch Alternativen, die langfristig kostengünstiger und sicherer sein können.

Statt einer Kündigung kann ein interner Tarifwechsel, eine Beitragsanpassung oder der Wechsel in eine andere PKV oder GKV bessere Lösungen bieten. Gerade in Bezug auf Altersvorsorge und langfristige finanzielle Planung sollten Versicherte sich genau überlegen, welche Option die besten Leistungen bei gleichzeitig geringeren Kosten bietet.

Wir stellen die wichtigsten Alternativen zur Kündigung vor und bewerten die Lösungsansätze.

Interner Tarifwechsel: Kosten senken ohne Kündigung

Viele Versicherte denken bei steigenden Beiträgen sofort an eine Kündigung, obwohl sie stattdessen einen internen Tarifwechsel innerhalb ihrer bestehenden PKV durchführen könnten.

Gesetzliche Grundlage:
Laut § 204 VVG haben Versicherte das Recht, in einen günstigeren Tarif ihres Versicherers zu wechseln – ohne die Kündigung der PKV.

Vorteile eines Tarifwechsels:

  • Gleicher Versicherer – aber oft günstigere Beiträge
  • Bereits erworbene Altersrückstellungen bleiben erhalten
  • Kein erneuter Gesundheitscheck notwendig

💡 Finanztip: Ein Tarifwechsel kann die monatlichen Beiträge deutlich senken, insbesondere für ältere Versicherte. Eine individuelle Beratung kann helfen, das beste Tarifangebot zu finden.

Lesen Sie mehr zum Thema PKV Tarifwechsel


Beitragsanpassung verhandeln: Einsparpotenzial prüfen

Versicherte können in vielen Fällen direkt mit ihrer Versicherungsgesellschaft über eine Beitragsanpassung verhandeln. Gerade wenn neue Daten zur Gesundheitsentwicklung oder Änderungen der Versicherungsleistungen vorliegen, gibt es oft Spielraum für Einsparungen.

📌 Beispiel: Ein Versicherter mit hohem Beitrag spricht mit seiner Versicherung und vereinbart eine höhere Selbstbeteiligung, wodurch sich der Monatsbeitrag um 150 Euro reduziert.

Welche Möglichkeiten gibt es?

  • Selbstbeteiligung erhöhen: Wer bereit ist, einen Teil der Behandlungskosten selbst zu tragen, kann seine monatlichen Beiträge senken.
  • Bestimmte Zusatzleistungen reduzieren: Falls bestimmte Leistungen nicht mehr benötigt werden (z. B. Einbettzimmer im Krankenhaus), kann dies zu einer Reduzierung der Prämien führen.
  • Anwartschaftsversicherung: Wer vorübergehend keine PKV benötigt (z. B. wegen Auslandsaufenthalt), kann den Vertrag in eine Anwartschaft umwandeln und später ohne erneute Gesundheitsprüfung zurückkehren.

Wechsel in eine andere PKV oder in die GKV: Wann macht es Sinn?

Ein kompletter Wechsel in eine andere PKV oder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kann sinnvoll sein, wenn die aktuellen Versicherungsbedingungen oder Beiträge nicht mehr attraktiv sind.

Wann lohnt sich der Wechsel in eine andere PKV?

  • Bessere Leistungen für den gleichen oder einen geringeren Beitrag
  • Jüngere Versicherte profitieren oft von günstigeren Tarifen bei einem Wechsel
  • Wenn keine hohen Altersrückstellungen vorhanden sind, kann ein Wechsel sinnvoll sein

Wann ist ein Wechsel in die GKV möglich?

  • Verdienst unter der Versicherungspflichtgrenze (2025: 66.600 Euro brutto/Jahr)
  • Arbeitslosigkeit oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
  • Rückkehr aus dem Ausland mit GKV-Pflicht

Wichtige gesetzliche Regelungen:
➡️ SGB V § 5 regelt die Versicherungspflicht in der GKV.
➡️ SGB V § 9 ermöglicht eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse.

📌 Beispiel: Ein Selbstständiger mit hohem Beitrag entscheidet sich, eine Angestelltenstelle anzunehmen, um zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

💡 Achtung: Ein Wechsel zu einer neuen PKV bedeutet oft eine neue Gesundheitsprüfung.

Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Ablehnung führen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu den Kündigungsfristen in der privaten Krankenversicherung

Sie können Ihre private Krankenversicherung wechseln, wenn ein Sonderkündigungsrecht besteht oder die vertraglichen Kündigungsbedingungen erfüllt sind und Sie eine neue Versicherung gefunden haben.

In der Regel können Sie bis zum 55. Lebensjahr aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben oder mit Lesebestätigung. Wichtig: Eine schriftliche Kündigungsbestätigung vom Versicherer einfordern, um Missverständnisse oder Fristprobleme zu vermeiden. Falls keine Bestätigung kommt, unbedingt nachhaken.

Wenn Sie die private Krankenversicherung nicht mehr bezahlen können, droht der Verlust des Versicherungsschutzes. In diesem Fall sollten Sie schnell mit Ihrem Versicherer sprechen, um mögliche Lösungen wie eine Beitragsminderung oder einen Tarifwechsel zu prüfen.

Die private Krankenversicherung kann Sie kündigen, wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen oder falsche Angaben bei der Antragstellung machen. Auch bei wiederholtem Versicherungsbetrug oder bei einer drohenden Gefahr für den Versicherer (z. B. hohe Gesundheitskosten) kann eine Kündigung erfolgen.

Ja, die PKV kann eine Kündigung ablehnen, wenn die vertraglichen Bedingungen nicht erfüllt sind oder bei offenen Beitragsforderungen.

Bei der Kündigung der privaten Krankenversicherung verfallen die Altersrückstellungen in der Regel, es sei denn, Sie wechseln zu einem anderen Anbieter, der diese übernimmt.


0831 / 930 62 440

Unsere Experten erklären Ihnen kostenlos & unverbindlich, worauf Sie achten müssen.

PKV Spezialist Ferdinand Steiner

Autor: Ferdinand Steiner
Gründer und Geschäftsführer der Finanzschneiderei

Seit 1998 bin ich in der Versicherungsbranche tätig – angefangen bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse, später als Gründer und Geschäftsführer der Finanzschneiderei. Mit über 25 Jahren Erfahrung begleite ich Menschen auf ihrem Weg durch das komplexe System der Krankenversicherung – sei es in Deutschland, in Europa oder weltweit.

Mehr zum Autor