PKV-Basistarif: Alles, was Sie wissen müssen

Der PKV-Basistarif ist ein gesetzlich vorgeschriebene Grundabsicherung mit Leistungen, die in Art, Umfang und Höhe mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar sind. Innerhalb der privaten Krankenversicherung löst der PKV Basistarif seit 01.01.2009 den Standarttarif ab.

Wesentliches Merkmal ist die Beitragsbegrenzung: Der PKV-Basistarif kostet 843,52 Euro für das Jahr 2024 zzgl. Pflegepflichtversicherung. Der Monatsbeitrag darf den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten. 

Im Basistarif besteht eine Annahmepflicht für die Versicherungsunternehmen. Das heißt, dass niemand aufgrund von Vorerkrankungen oder Alter abgelehnt werden darf.

In unserem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Aufnahme in den PKV-Basistarif gelten, welche Leistungen abgedeckt sind und welche Vorteile und Nachteile der Tarif mit sich bringt. Für wen der Basistarif sinnvoll ist erklärt unser Experte Ferdinand Steiner und zeigt welche Alternativen es bestehen.

Lesezeit: ca. 13 Minuten

Wichtiges zum PKV Basistarif in Kürze:

Gesetzliche Grundabsicherung: Der PKV-Basistarif bietet eine Basisabsicherung innerhalb der privaten Krankenversicherung (PKV) mit Leistungen, die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ähneln.

Beitragsbegrenzung: Der Monatsbeitrag ist gesetzlich gedeckelt und darf den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten – 2024 liegt dieser bei 843,52 Euro plus Pflegepflichtversicherung.

Annahmepflicht: Krankenversicherungen sind verpflichtet, niemanden aufgrund von Vorerkrankungen oder Alter abzulehnen.

Versicherungsmakler zum PKV Basistarif

Unsere erfahrenen Krankenversicherungsexperten helfen bei der Aufnahme in den Basitarif

Was ist der PKV-Basistarif?

Der PKV-Basistarif ist eine gesetzlich geregelte Grundabsicherung innerhalb der privaten Krankenversicherung (PKV), die von allen PKV-Unternehmen einheitlich angeboten wird. Er bietet einen sozialen Schutz und stellt sicher, dass Versicherte Leistungen erhalten, die den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsprechen.

Basistarif – für wen ist er gedacht?

Der PKV-Basistarif richtet sich an Personen, die keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben und Angebote zu normalen Tarifen der PKV aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen können,hier sind einige Beispiele:

  • Personen, die ohne Krankenversicherung sind
  • Versicherte, denen die PKV gekündigt wurde
  • Menschen mit schweren Vorerkrankungen oder laufenden Behandlungen
  • Senioren über dem Höchsteintrittsalter (über 65 Jahre)

Der Basistarif bietet diesen Menschen eine Grundversorgung im Krankheitsfall, die in ihrem Umfang den Leistungen der GKV entspricht und eine soziale Schutzfunktion erfüllt.

Unterschied zwischen Standard- und PKV Basistarif

Ein Überblick über die wesentlichen Unterschiede in Leistungen und Beitragsstruktur zwischen dem Standardtarif und dem 2009 eingeführten Basistarif:

Basistarif Standardtarif
2009 als Nachfolger des Standardtarifs eingeführt und für alle PKV-Berechtigten zugänglich. Eingeführt für ältere PKV-Versicherte, die bereits seit 2009 in der PKV sind und eine kostengünstige Alternative suchen.
Leistungen sind in Art und Umfang mit der GKV vergleichbar und gesetzlich vorgeschrieben. Deckt viele Leistungen ab, die denen der GKV ähnlich sind, jedoch mit Einschränkungen
Annahmepflicht für alle berechtigten Personen, unabhängig von Gesundheitszustand oder Alter. Ab 55 Jahren, sofern das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze der GKV liegt, oder ab 65 Jahren unabhängig vom Einkommen, wenn mindestens zehn Jahre PKV-Versicherungszeit vorliegen. Für Versicherte mit Beginn ab 2009 ist ein Wechsel in den Standardtarif ausgeschlossen.
Beitragshöhe darf den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten. Beitragshöhe begrenzt, jedoch werden bereits aufgebaute Altersrücksellungen angerechnet. Meist niedriger als im Basistarif.

Vergleich zur GKV – Leistungen und Beitragsbegrenzung

Der PKV-Basistarif bietet eine Grundabsicherung, deren Leistungen in Art und Umfang an die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angelehnt sind.

Versicherte im Basistarif erhalten damit Zugang zu einer medizinischen Grundversorgung, die vergleichbar mit der GKV ist, jedoch innerhalb der privaten Krankenversicherung bleibt.

Ein zentrales Merkmal des Basistarifs ist die Beitragsbegrenzung: Der monatliche Beitrag darf den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten. So wird sichergestellt, dass der Basistarif bezahlbar bleibt, selbst für Personen mit geringerem Einkommen oder besonderen Bedürfnissen.

Annahmepflicht im Basistarif

Dank der gesetzlichen Aufnahmepflicht müssen PKV-Versicherungsunternehmen jeden Antrag im Basistarif annehmen, was besonders für diejenigen von Bedeutung ist, die in anderen Tarifen keinen Versicherungsschutz bekommen. Dieser Tarif ist speziell dafür gedacht, Ihnen auch in schwierigen Situationen eine verlässliche Absicherung zu bieten.

Viele Krankenversicherer bauen bürokratische Hürden für Antragsteller ein, da sie diese Personen oft nur ungern versichern möchten. Hier ist eine professionelle Unterstützung entscheidend: Unsere Berater helfen Ihnen, den Antrag korrekt und effizient zu stellen, damit Sie Ihre Absicherung ohne unnötige Hindernisse erhalten.

Jetzt anfragen

Keine Ablehnung aufgrund von Vorerkrankungen oder Alter

Im Basistarif gilt eine gesetzliche Annahmepflicht für alle PKV-Unternehmen. Das bedeutet, dass niemand aufgrund von Vorerkrankungen oder Alter abgelehnt werden darf. Diese Regelung macht den Basistarif besonders attraktiv für Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in anderen PKV-Tarifen keinen Versicherungsschutz erhalten würden. Die Annahmepflicht sichert diesen Versicherten den Zugang zu einer bezahlbaren Grundabsicherung.

Bedeutung der Annahmepflicht für Hilfsbedürftige

Für hilfebsdürftige Personen hat die Annahmepflicht im Basistarif eine besondere Bedeutung. Wenn Sie als hilfebedürftig gelten, wird der monatliche Beitrag im Basistarif halbiert, was den Versicherungsschutz um 50 % erschwinglicher macht.

Diese Beitragshalbierung bietet eine erhebliche finanzielle Entlastung und gewährleistet, dass auch Menschen in schwierigen Lebenslagen eine umfassende Absicherung erhalten können.

Wie hoch sind die Beiträge im PKV-Basistarif?

Der PKV-Basistarif kostet 2024 maximal 843,52 Euro monatlich. Zusätzlich fällt ein Beitrag zur Pflegepflichtversicherung an, dessen Höhe vom Alter und Gesundheitszustand abhängt. Für hilfebedürftige Personen gibt es eine besondere Erleichterung: Ihr Beitrag im Basistarif wird halbiert, sodass sie nur rund 421,76 Euro zahlen müssen. Diese Beitragshalbierung macht den Basistarif für Menschen mit geringem Einkommen deutlich bezahlbarer.

Beitragsbegrenzung auf den Höchstbeitrag der GKV

Im PKV-Basistarif ist der monatliche Beitrag gesetzlich auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrenzt. Dies bedeutet, dass der Beitrag nicht höher sein darf als der maximale GKV-Beitrag, der jährlich angepasst wird. Diese Begrenzung stellt sicher, dass der Basistarif bezahlbar bleibt und eine vergleichbare finanzielle Belastung wie bei der GKV bietet. Besonders hilfebedürftige Personen profitieren zusätzlich von einer Beitragshalbierung, wodurch der Basistarif für sie noch kostengünstiger wird.

Beitragshöhe 2024 und Zusatzkosten durch die Pflegepflichtversicherung

Für das Jahr 2024 beträgt der Höchstbeitrag im PKV-Basistarif 843,52 Euro monatlich. Darüber hinaus sind Versicherte verpflichtet, einen Beitrag zur Pflegepflichtversicherung zu zahlen, der je nach Alter und Gesundheitszustand individuell berechnet wird. Diese Zusatzkosten stellen sicher, dass im Pflegefall ebenfalls eine grundlegende Absicherung besteht. Hilfebedürftige Personen, die Anspruch auf eine Beitragshalbierung im Basistarif haben, zahlen entsprechend nur etwa 421,76 Euro plus die Pflegepflichtversicherung, was die Versicherung insgesamt deutlich erschwinglicher macht.

Für wen ist der PKV-Basistarif sinnvoll?

Der PKV-Basistarif ist eine Option für Menschen, die keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben und denen andere PKV-Tarife verwehrt bleiben. Dazu gehören Personen mit Vorerkrankungen, ältere Versicherte und Auslandsrückkehrer ohne GKV-Zugang. Auch Menschen mit geringem Einkommen oder in schwierigen finanziellen Lagen können auf den Basistarif angewiesen sein – allerdings ist er oft teurer als Normaltarife in der PKV. Zudem können bei Aufnahme hohe Nachzahlungen oder Strafbeiträge anfallen, die bis zu 20.000 Euro betragen können. Der Basistarif bietet dennoch eine grundlegende Absicherung im Krankheitsfall.

Basistarif für Selbstständige, Rentner und Menschen mit geringem Einkommen

Der PKV-Basistarif kann für bestimmte Gruppen wie Selbstständige, Rentner und Menschen mit geringem Einkommen eine notwendige Absicherung sein, wenn andere Optionen nicht zugänglich sind. Besonders geeignet ist er für:

  • Selbstständige und Freiberufler: Die aufgrund von Vorerkrankungen oder Alter keinen Zugang zu regulären PKV-Tarifen finden.
  • Rentner: Die keinen Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) haben und dennoch eine Grundabsicherung benötigen.
  • Menschen mit geringem Einkommen: Die eine kostengünstige Option suchen, wobei der Basistarif für Hilfebedürftige eine Beitragshalbierung vorsieht.

Obwohl der Basistarif eine grundlegende Absicherung bietet, ist er im Vergleich zu Normaltarifen oft teuer, und es können hohe Nachzahlungen anfallen. Um die beste Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden, empfehlen wir Ihnen eine professionelle Beratung durch die Finanzschneiderei.

Jetzt anfragen

Basistarif für Selbstständige, Rentner und Menschen mit geringem Einkommen

Der PKV-Basistarif kann für bestimmte Gruppen wie Selbstständige, Rentner und Menschen mit geringem Einkommen eine notwendige Absicherung sein, wenn andere Optionen nicht zugänglich sind. Besonders geeignet ist er für:

  • Selbstständige und Freiberufler: Die aufgrund von Vorerkrankungen oder Alter keinen Zugang zu regulären PKV-Tarifen finden.
  • Rentner: Die keinen Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) haben und dennoch eine Grundabsicherung benötigen.
  • Menschen mit geringem Einkommen: Die eine kostengünstige Option suchen, wobei der Basistarif für Hilfebedürftige eine Beitragshalbierung vorsieht.

Obwohl der Basistarif eine grundlegende Absicherung bietet, ist er im Vergleich zu Normaltarifen oft teuer, und es können hohe Nachzahlungen anfallen. Um die beste Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden, empfehlen wir Ihnen eine professionelle Beratung durch die Finanzschneiderei.

Der Basistarif kann eine Absicherungslösung sein, doch aufgrund hoher Kosten und möglicher Nachzahlungen ist eine sorgfältige Beratung entscheidend.

Die Europäische Krankenversicherung als Alternative?

Wo benötigen Sie Versicherungsschutz?

Jetzt in 5 Klicks zum kostenlosen Angebot


0831 / 930 62 440

Unsere Experten erklären Ihnen kostenlos & unverbindlich, worauf Sie achten müssen.

Häufige Fragen zum PKV-Basistarif (FAQ)

In diesem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum PKV-Basistarif. Wir gehen auf wichtige Themen ein, wie den Wechsel in den Basistarif, die Beitragshöhe und Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung. Außerdem klären wir Fragen zur Annahmepflicht gemäß SGB und zu Sonderregelungen für hilfebedürftige Versicherte. Diese Informationen sollen Ihnen helfen, den Basistarif in der privaten Krankenversicherung besser zu verstehen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein gesetzlich geregelter Tarif, der eine grundlegende Absicherung im Krankheitsfall bietet. Er orientiert sich in seinen Leistungen an der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und stellt sicher, dass auch Menschen ohne Zugang zur GKV, wie Selbstständige, Rentner und Auslandsrückkehrer, eine bezahlbare Krankenversicherung erhalten können. Der Basistarif unterliegt einer Beitragsdeckelung, die sicherstellt, dass der monatliche Beitrag den Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigt, und bietet für hilfebedürftige Personen die Möglichkeit einer Beitragshalbierung.

 

Der PKV-Basistarif kostet im Jahr 2024 maximal 843,52 Euro pro Monat, zuzüglich der Kosten für die Pflegepflichtversicherung. Der Beitrag ist gesetzlich auf diesen Höchstbetrag gedeckelt und passt sich an die Entwicklung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung an. Für hilfebedürftige Personen gibt es eine Beitragshalbierung: Sie zahlen nur etwa 421,76 Euro monatlich. In Fällen fortbestehender Hilfebedürftigkeit können zudem die Bundesagentur für Arbeit oder das Sozialamt weitere Zuschüsse übernehmen, um die Beitragslast zu senken.

Ja, im PKV-Basistarif gibt es eine besondere Regelung für hilfebedürftige Personen: Wenn Sie als hilfebedürftig gelten, wird der monatliche Beitrag halbiert. Für das Jahr 2024 bedeutet dies, dass der reduzierte Beitrag bei etwa 421,76 Euro liegt, zuzüglich der Kosten für die Pflegepflichtversicherung.

Sollte die Hilfebedürftigkeit weiterhin bestehen, übernimmt der zuständige Träger – wie die Bundesagentur für Arbeit oder das Sozialamt – einen zusätzlichen Zuschuss, der die Beitragshöhe weiter reduzieren kann. Diese Unterstützung stellt sicher, dass auch Menschen mit geringem Einkommen im Basistarif Zugang zu einer angemessenen Krankenversicherung haben.

Ja, jeder PKV-Versicherte kann grundsätzlich vom Basistarif in einen anderen privaten Tarif seiner Versicherung wechseln. In der Praxis macht ein Wechsel jedoch oft wenig Sinn, da der Basistarif speziell für Personen entwickelt wurde, die aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen keinen Zugang zu regulären PKV-Tarifen haben. Ein Wechsel könnte also zu deutlich höheren Beiträgen führen. 

Für Personen im Notlagentarif kann der Basistarif jedoch eine sinnvolle Option sein, um wieder zu einem umfassenderen Versicherungsschutz zu gelangen. Eine professionelle Beratung ist hier hilfreich, um individuell die beste Entscheidung zu treffen.

Stellen auch Sie unseren Beratern Ihre Frage:

Wie können wir Ihnen helfen?

Unsere Berater antworten meist am selben Tag.

Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen oder gleich weiter ohne Angaben informieren.