5 Fragen zum Krankengeld verständlich erklärt
Die wichtigsten Antworten der Krankentagegeldversicherung
Krankengeld für gesetzlich Versicherte
Häufig fragen gesetzlich krankenversicherte Kunden was passiert, wenn sie länger krank sind. Denn bei langfristiger Krankheit entsteht automatisch ein Ausfall der eigenen Arbeitskraft. Woher nimmt man in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit das Geld, um den eigenen Lebensstandard zu erhalten?
Zwar bekommt jeder gesetzlich Versicherte ein Krankengeld, aber wann hat man Anspruch darauf? Und wie viel bekommt man? Und welche Bedingungen und zeitlichen Grenzen sind hier gesetzt?
Ich gebe Antworten zur Krankentagegeldversicherung
In diesem Artikel räumen wir das Irrtum aus, dass Sie durch Lohnfortzahlung und Krankengeldleistung gut abgesichert sind.
Ohne Krankentagegeldversicherung reicht Ihr Einkommen nicht aus. Oft wird die Versorgungslücke die hierbei entstehen kann nicht wahrgenommen.
Viele Angestellte sind sich der genauen Leistungen des Krankentagegelds gar nicht bewusst, hier erfahren Sie alles was Sie wissen sollten.
Falls nicht alle Ihre Fragen zum Thema Krankentagegeld geklärt worden sind, stehe ich Ihnen gerne als Berater zur Verfügung.
0821 / 907 86 440
Rufen Sie mich gerne an und ich erkläre Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Häufige Fragen und verständliche Antworten zum Krankentagegeld
Was leistet das Krankentagegeld?
Das Krankengeld schließt bei länger andauernden Krankheiten die Einkommenslücke. Es zielt darauf ab finanziellen Belastungen vorzubeugen und Ihren Gehaltsverlust auszugleichen.
Aufgepasst: Das Krankentagegeld bewahrt Sie vor einer finanziellen Notlage bei längerer Krankheit.
Wann bekomme ich die Leistungen als Angestellter?
Tritt ein Krankheitsfall ein, so erhält der Arbeitnehmer zunächst mindestens sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung. Er erhält also vom Arbeitgeber weiterhin sein volles Einkommen weiterhin. Erst danach setzt die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ein. Jedoch entspricht diese Leistung nicht Ihrem bisherigen Nettoeinkommen, da in der gesetzlichen Krankenkasse Kürzungen entstehen.
Wie lange kann ich auf die Leistungen des Krankentagegelds zählen?
Das Krankengeld erhält der Versicherte maximal über einen Zeitraum von 78 Wochen für die nächsten drei Jahre ab Krankheitsbeginn. Sollte der Arbeitnehmer also mehrmals wegen der selben Krankheit ausfallen, so erhält er trotzdem insgesamt nur 78 Wochen Krankengeld.Sollte er jedoch wegen einer anderen Krankheit arbeitsunfähig werden, so beginnt die 3-Jahres-Frist von Neuem.
Wie hoch fallen die Leistungen für mich als Angestellten aus?
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt dem Versicherten einen Betrag von 70% des Bruttoeinkommens, maximal aber 90% des Nettoeinkommens. Achtung: es wird höchstens von einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze gerechnet. Diese Beträgt 2018: 4.425 €. Das entspräche einem Tagegeld von 103,25 € am Tag.
Wie kann ich die entstehende Lücke schließen?
Da das Krankentagegeld nur 70% des Einkommens abdeckt, kann man hier leicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Doch es besteht die Möglichkeit diese Lücke zu schließen. Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung können Sie die fehlenden 30 % Ihres Einkommens ergänzen. Damit ist Ihr einkommen auch über die Lohnfortzahlung hinaus gesichert. Des Weiteren bietet das Krankentagegeld der PKV den Vorteil das es zeitlich unbegrenzt bis zum Ende der Krankheit ausbezahlt wird.
Beispiel zur Berechnung des Krankengelds:
Berechnungsgrundlage | Betrag |
Bruttogehalt (monatlich) | 3.000 EUR |
Nettogehalt (monatlich) Lohnsteuerklasse I, keine Kinder |
2.057 EUR |
70% des Bruttogehalts | 2.100 EUR |
90% des Nettogehalts | 1.851 EUR |
Krankengeld brutto (monatlich) | 1.851 EUR |
Anteil Rentenversicherung (9,3% abzüglich) | 172 EUR |
Anteil Arbeitslosenversicherung (1,3% abzüglich) |
24 EUR |
Anteil Pflegeversicherung (1,7% abzüglich) | 31 EUR |
Kinderlosen Zuschlag (0,6%) | 11 EUR |
Krankengeld netto (monatlich) | 1.613 EUR |
Krankengeld netto (täglich) | 54 EUR |
Differenz zum Nettoeinkommen | 444 EUR |
Stand: 14.05.2024; Gerundete Werte
Welche Besonderheiten gelten für Selbständige beim Krankengeld
Für Selbständige oder Freiberufler, die gesetzlich versichert sind, gelten nicht die gleichen Bedingungen wie für Angestellte. So haben diese keinen Anspruch auf Krankentagegeld. Allerdings gibt es auch hier die Möglichkeit ein Krankentagegeld über die private Krankenversicherung abzuschließen.
Auch privatversicherte Selbständige haben Selbstverständlich die Möglichkeit ein Krankentagegeld abzuschließen. In der Regel wird das Krankentagegeld der PKV genau wie das Krankengeld der GKV ab dem 43. Krankheitstag bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt. Es gibt aber auch die Möglichkeit einer früheren Auszahlung ab dem 8., 15., 22., oder 29. Tag je nach Bedarf des Versicherten. Da ein Selbständiger logischerweise keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekommt, kann ein früher einsetzendes Krankentagegeld entscheidend sein.